Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der microTOOL GmbH, Berlin. Sie betreffen die zeitlich befristete Überlassung von Software gegen Zahlung von Mietgebühren, die zeitlich unbefristete Überlassung von Software gegen die Zahlung von Lizenzgebühren, die befristete Nutzung von Software as a Service in einer Cloud gegen Zahlung von Mietgebühren, die unentgeltliche Überlassung von Software zu Testzwecken, sowie die Wartung von Software gegen die Zahlung von Wartungsgebühren. Darüber hinaus regeln diese Bedingungen die Erbringung von Dienstleistungen für die Beratung und die Schulung, sowie die Entwicklung von kundenspezifischen Erweiterungen. Sie regeln grundsätzlich alle Rechtsverhältnisse zwischen microTOOL und Ihnen, soweit sich nicht aus besonderen, schriftlich zu treffenden Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.

1. Rechte an der Software

Die Überlassung einer Lizenz gewährt Ihnen nur das Recht zur Nutzung der Software in dem Umfang, der durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumt wird. Alle weiteren Rechte an der Software verbleiben bei uns.

Sie dürfen die Software weder vermieten noch verleasen oder verleihen. Allerdings dürfen Sie die überlassenen Lizenzen vollständig und auf Dauer an einen Dritten übertragen, vorausgesetzt, dass Sie die Software und die Aktivierungsschlüssel übertragen und der Empfänger sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt.

Es ist Ihnen nicht gestattet, den Source Code oder die Datenstrukturen der Software manuell oder maschinell zurück zu entwickeln. Es ist Ihnen nicht gestattet, den Aktivierungsschlüssel zu ändern oder in der Software die Prüfungen für die Verfügbarkeit von Lizenzen zu verändern oder zu umgehen. Auch das Kopieren der beiliegenden Handbücher zur Software sowie der zur Nutzung der Software gehörenden Aktivierungsschlüssel ist nicht gestattet.

2. Umfang der Nutzungsrechte

Eine Lizenz für die Software gibt Ihnen die Berechtigung, die von einem Download-Server herunter geladene, gekaufte oder gemietete Software gleichzeitig auf höchstens so vielen Computern zu nutzen, wie Sie Lizenzen für die Software besitzen.

Auf welche Weise und wie oft Sie die Software benutzen dürfen, richtet sich nach der Art und der Anzahl der Lizenzen, die Sie erworben oder gemietet haben. Die Dauer der Nutzung wird durch Ihren Kauf oder Ihre Miete bestimmt.

Sie dürfen Kopien der Software für Sicherungs- und Archivierungszwecke im branchenüblichen Umfang erstellen.

a) Umfang der Nutzungsrechte – Arbeitsplatz-Lizenz

Haben Sie eine Arbeitsplatz-Lizenz für die Software erworben oder gemietet, so darf die Software zu einem Zeitpunkt auf genau einem Computer oder einer virtuellen Maschine installiert sein. Auf dem Computer oder virtuellen Maschine, auf dem die Software installiert ist, kann die Software zu einem Zeitpunkt genau einmal benutzt werden. Eine namentliche Festlegung auf einzelne Mitarbeiter erfolgt nicht. Die Nutzung der Software beginnt, wenn ein Nutzer die Software aufruft und endet, wenn der Nutzer die Software schließt.

Die Nutzung der Software ist Ihnen beim Kauf für eine unbegrenzte Dauer und bei einer Miete für eine begrenzte Dauer gestattet. Die Nutzungsrechte im Rahmen der Arbeitsplatz-Lizenz sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

b) Umfang der Nutzungsrechte –Concurrent-User-Lizenz

Haben Sie eine Concurrent-User-Lizenz für die Software erworben oder gemietet, so arbeitet die Client-Software mit der Server-Software über ein Netzwerk zusammen. Für die Server-Software wird eine gesonderte Serverlizenz benötigt. Der Umfang der Nutzungsrechte der Serverlizenz ist unter c) festgelegt. Nachdem der Service mit der Server-Software gestartet ist, stellt die Server-Software der Client-Software beim Beginn einer Session des Nutzers für die Dauer dieser Session eine Concurrent-User-Lizenz zur Verfügung. Nach Beendigung der Session des Nutzers erhält die Server-Software die Concurrent-User-Lizenz zurück, so dass sie erneut für andere Sessions vergeben werden kann.

Es können höchstens so viele Nutzer die Client-Software gleichzeitig für Sessions mit der Server-Software nutzen, wie Sie Concurrent-User-Lizenzen erworben oder gemietet haben. Eine namentliche Festlegung auf einzelne Nutzer erfolgt nicht. Sie können die Client-Software – unabhängig von der Anzahl der Concurrent-User-Lizenzen – auf einer beliebigen Anzahl von Arbeitsplätzen installieren, so dass jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat, die Software zu nutzen. Eine Session beginnt, wenn der Nutzer die Client-Software startet und sich bei der Server-Software anmeldet. Die Session endet, wenn der Nutzer die Client-Software beendet. Die Anmeldung bei der Server-Software ist nur dann möglich, wenn mindestens eine freie Concurrent-User-Lizenz zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Verfügung steht.

Zusätzlich enthält die Software eine Lizenzserver-Komponente. Sie dient der Verwaltung der zu einem Zeitpunkt gleichzeitig angemeldeten Nutzer und greift dabei auf einen Aktivierungsschlüssel zu, in dem die Anzahl der erworbenen Concurrent-User-Lizenzen gespeichert ist. Die Lizenzserver-Komponente darf zu einem Zeitpunkt auf genau einem Computer oder einer virtuellen Maschine installiert sein.

Die Nutzung der Client-Software ist Ihnen beim Kauf für eine unbegrenzte Dauer und bei einer Miete für eine begrenzte Dauer gestattet. Die Nutzungsrechte im Rahmen der Concurrent-User-Lizenz sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

Für das Produkt in-STEP BLUE wird synonym zum Begriff Concurrent-User-Lizenz der Begriff Client-Access-Lizenz, für die Produkte objectiF RM und objectiF RPM der Begriff Floating-Lizenz verwandt.

c) Umfang der Nutzungsrechte – Serverlizenz

Für den Fall, dass die Software aus zwei Bestandteilen – einer Server-Software und einer Client-Software – besteht, so gelten folgende Nutzungsrechte für die Server-Software: Die Server-Software darf zu einem Zeitpunkt genau einmal auf einem Server-Computer installiert sein und zu einem Zeitpunkt genau einmal als Service auf dem Server-Computer benutzt werden. Die Nutzung der Server-Software beginnt, wenn der Service gestartet wird und endet, wenn der Service beendet wird. Der Service unterstützt so viele Nutzer gleichzeitig, wie Sie Concurrent-User-Lizenzen erwerben oder mieten.

Eine Server-Lizenz berechtigt auch zur Nutzung der Software auf einer virtuellen Maschine und wird nicht durch die Anzahl der Prozessoren beschränkt.

Die Nutzung der Server-Software ist Ihnen beim Kauf für eine unbegrenzte Dauer und bei einer Miete für eine begrenzte Dauer gestattet. Die Nutzungsrechte im Rahmen der Serverlizenz sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

d) Umfang der Nutzungsrechte für Software as a Service

Sie haben das Recht die Software als Software as a Service in einer Cloud-Infrastruktur von Amazon Web Services zu nutzen. Für die Nutzung der Software as a Service benötigen Sie mindestens eine Concurrent-User-Lizenz und eine Server-Lizenz. Der Umfang der Nutzungsrechte der Concurrent-User-Lizenz ist unter b) und der Umfang der Nutzungsrechte der Server-Lizenz unter c) festgelegt. Die Bereitstellung der Software für die Nutzung als Software as a Service erfolgt über ein Amazon Machine Image. Die benötigte Infrastruktur von Amazon Web Services – gegenwärtig als Elastic Compute Cloud bezeichnet – ist nicht in den Nutzungsrechten der Software enthalten. Sie müssen die Infrastruktur zur Nutzung der Software as a Service direkt bei Amazon Web Services mieten.

Die Nutzung der Software as a Service erfolgt gegen eine monatliche Gebühr für die Concurrent-User-Lizenz. Die Server-Lizenz und die Wartung sind in der monatlichen Mietgebühr für die Concurrent-User-Lizenz enthalten.

Die Nutzung der gemieteten Software ist für den Zeitraum der Miete gestattet. Die Miete verlängert sich um jeweils einen Monat, sofern Sie nicht 3 Tage vor Ablauf des Mietmonats gekündigt wird. Die Gültigkeit der Lizenzschlüssel wird entsprechend automatisch verlängert. Zur Beendigung der Miete genügt eine Mitteilung an [email protected] oder alternativ ein Fax an +49 (30) 46447 14.

Mit der Lieferung der Lizenzschlüssel erfolgt die erste Rechnungsstellung. Weitere Rechnungen erfolgen jeweils zu Monatsbeginn.

Die Nutzungsrechte sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

e) Umfang der Nutzungsrechte für Personal Editions und Trial Editions

Wir bieten Ihnen Personal Editions und Trial Editions zum unentgeltlichen Test an. Mit der Gewährung der unentgeltlichen Lizenzen erhalten Sie die Berechtigung, die Software auf einem oder mehreren Computern, die Sie privat oder beruflich in branchenüblicher Weise nutzen, zu installieren. Die Nutzung der Personal Editions ist zeitlich unbegrenzt. Die Nutzung der Trial Editions ist zeitlich begrenzt und kann pro Produkt variieren. Sowohl für die Personal Editions als auch die Trial Editions ist die Nutzung auf den Zweck des branchenüblichen Ausprobierens beschränkt. Die Nutzungsrechte sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

f) Umfang der Nutzungsrechte für Tests der Software as a Service

Wir bieten Ihnen verschiedene Tests der Software as a Service an. Die Nutzung dieser Tests ist kostenlos. Einen Anspruch auf die Gewährung eines Zugangs für einen Test besteht nicht. Mit der Gewährung des Zugangs zu einem Test erhalten Sie die Berechtigung, die Software as a Service privat oder beruflich in branchenüblicher Weise zu nutzen und auszuprobieren. Die Nutzung der Tests ist zeitlich begrenzt und kann sich bei verschiedenen Produkten unterscheiden. Die Nutzungsrechte sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

g) Umfang der Nutzungsrechte bei Erweiterungen der Funktionalität

Entwickeln wir für die Nutzung der Software in Ihrem Auftrag Erweiterungen, erhalten wir zeitlich unbegrenzte, weltweit gültige und nicht ausschließliche Rechte zur Nutzung und Verwertung an den erstellten Erweiterungen.

Sie erhalten an der im Rahmen Ihres Auftrages erstellten Erweiterungen für die Software das nicht ausschließliche, zeitlich unbegrenzte, weltweit gültige Nutzungsrecht, sofern Sie zeitlich unbegrenzte Lizenzen für die Software erworben haben. Sie erhalten an der im Rahmen Ihres Auftrages erstellten Erweiterungen für die Software das nicht ausschließliche, zeitlich begrenzte, weltweit gültige Nutzungsrecht, sofern Sie Lizenzen für die Software gemietet haben.

3. Gewährleistung

Wir gewährleisten bei einem Kauf von Lizenzen für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Beginn der gesetzlichen Gewährleistungspflicht und bei einer Miete für den Mietzeitraum, dass die Software frei von Fehlern ist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit durch den Benutzer aufheben oder wesentlich mindern. Die Tauglichkeit der Software, die hierfür zugrunde gelegt ist, wird durch die Handbücher bestimmt. Wir gewährleisten, dass die Software im Wesentlichen gemäß den Handbüchern arbeitet.

a) Erfüllung der Gewährleistung

Wir erfüllen unsere übernommene Gewährleistung nach unserer Wahl entweder (a) durch Rückerstattung des bezahlten Preises oder (b) durch Reparatur oder den Ersatz fehlerhafter Software.

Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn die Fehlerhaftigkeit der Software durch einen Unfall, durch Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung verursacht wird. Für eine Ersatz-Software übernehmen wir eine Gewährleistung für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungszeit, mindestens jedoch für weitere 30 Tage, gerechnet vom Datum der Entgegennahme der Ersatzsoftware an.

b) Keine Gewährleistung für bestimmte Verwendungszwecke

Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Software für die von Ihnen bestimmten Zwecke, für die Sie die Software einsetzen wollen, tauglich ist oder mit anderer, von Ihnen gewählter Software kompatibel ist. Sie tragen die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung der Software, für die Nutzung der Software as a Service sowie für die beabsichtigten Ergebnisse.

4. Umfang der Wartungsleistungen

Zusätzlich zum Kauf oder bei der Miete von Lizenzen bieten wir Ihnen die Wartung der lizenzierten Software an. Bei der Nutzung der Software as a Service ist die Wartung inkludiert. Im Zuge der Wartung verpflichtet sich microTOOL, folgende Wartungsleistungen zu erbringen:

  • Support für Mitarbeiter von Ihnen bei der Installation und beim Einsatz der Software. Der Support wird durch das Supportcenter von uns in Berlin telefonisch unter +49 (0)30 467086-20 oder per E-Mail an [email protected] in deutscher oder englischer Sprache erbracht. Unser Supportcenter steht Ihnen werktags zu den üblichen Geschäftszeiten mitteleuropäischer Zeit zur Verfügung.
  • Behebung von reproduzierbaren Programmfehlern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Unter reproduzierbaren Programmfehlern werden Fehler verstanden, die in dem aktuellen und unveränderten Release der Software auf der in den Systemvoraussetzungen und Online-Hilfen zur Software beschriebenen Hardware- und Systemsoftwareumgebung festgestellt werden können und die nicht auf Handlings- bzw. Installationsfehler des Auftraggebers zurückzuführen sind. Erscheint während der Vertragsdauer ein neues Release der Software, so endet die Behebung von reproduzierbaren Programmfehlern für das vorhergehende Release ein Jahr nach der Verfügbarkeit des neuen Releases. Zu diesem Zweck verpflichten Sie sich, uns unverzüglich nach Auftreten eines Programmfehlers zu benachrichtigen, den Programmfehler ausreichend zu dokumentieren und uns bis zur Fehlerbeseitigung angemessen zu unterstützen.
  • Sicherung der Kompatibilität der Software mit neuen Versionen des Betriebssystems und den benutzten Softwarekomponenten. Besteht die Software aus einer Client-Komponente und einer Server-Komponente, so unterstützt die Client-Komponente der aktuellen Version der Software das Betriebssystem Windows 7/8/10 verwendet Komponenten von Microsoft Office 2007/2010/2013/2016. Die Server-Komponente der aktuellen Version der Software unterstützt das Betriebssystem Windows Server 2008/2012. Neue Releases der Software werden nachfolgende Versionen des Betriebssystems Windows sowie von Microsoft Office unterstützen. Die Unterstützung älterer Versionen des Betriebssystems und der benutzten Softwarekomponenten können wir zu dem Zeitpunkt beenden, ab dem der Hersteller diese Software am Markt nicht mehr anbietet oder seinen Support einstellt.
  • Überlassung von Nutzungsrechten an neuen Releases der Software, die während der Vertragsdauer erscheinen. Der Umfang der Nutzungsrechte an einem neuen Release der Software bleibt unverändert gegenüber dem Umfang der Nutzungsrechte an dem vorhergehenden Release. Mit der Nutzung eines neuen Releases der Software enden die Nutzungsrechte für das vorhergehende Release.

5. Wartungskonditionen

Für die Wartung der gekauften Lizenzen berechnen wir eine jährliche Wartungsgebühr, für die Wartung gemieteter Lizenzen eine monatliche Wartungsgebühr. Die Wartungsgebühr für Software as a Service ist in der monatlichen Miete inkludiert.

Die Wartungsgebühr für erworbene Lizenzen ist zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer jährlich im Voraus fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Für die nachfolgenden Wartungsjahre gelten die Listenpreise, die zu Beginn des Geschäftsjahres gültig sind. Die Wartungsvereinbarung verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von Ihnen mit einer Frist von 3 Monaten zum vereinbarten Ende oder zum Ende der jeweiligen Verlängerung schriftlich gekündigt wird.

Die Wartungsgebühr für gemietete Lizenzen ist zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer monatlich im Voraus fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

Die Wartung für Software as a Service endet mit der Kündigung der monatliche Miete.

Bei Nichterfüllung der Wartungsleistungen unter Berücksichtigung einer einmaligen Nachbesserungsfrist von 6 Wochen kann die Wartung von Ihnen fristlos gekündigt werden. In einem solchen Fall erfolgt eine zeitabhängige Rückerstattung der im Voraus gezahlten Wartungsgebühr.

Wir behalten uns das Recht vor, die Wartung zu kündigen, wenn Sie länger als 8 Wochen in Zahlungsverzug sind und trotz zweimaliger Mahnung keine vollständige Zahlung der Wartungsgebühr erfolgt ist.

Stellen wir die Lizenzierung von Software ein, können wir die Wartung frühestens 5 Jahre nach dem Abkündigungstermin beenden.

6. Nutzung des microTOOL Shops

Sofern Sie Bestellungen über unseren microTOOL Shop tätigen wollen, können Sie dies als „Gast“ ohne Registrierung oder als registrierter Nutzer durchführen. Registrieren Sie sich für die Nutzung sind die Zugangsdaten ausschließlich für Ihre persönliche Nutzung bestimmt. Sie dürfen Ihre Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben oder sie anderweitig offenlegen. Erhalten Sie Kenntnis von einem Missbrauch Ihrer Zugangsdaten oder haben Sie auch nur einen solchen Verdacht, müssen Sie uns dies umgehend mitteilen. Sofern ein Missbrauch der Zugangsdaten von Ihnen zu vertreten ist, haften Sie für alle Folgen der Drittnutzung.

Bei Verstößen gegen diese Bedingungen – insbesondere bei falschen Angaben während der Registrierung oder bei unbefugter Weitergabe Ihrer Zugangsdaten – sind wir berechtigt, Ihren Zugang zum microTOOL Shop zeitweilig oder dauerhaft zu sperren. Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung durch uns, dürften Sie sich nicht erneut für die Nutzung des microTOOL Shops registrieren.

Sie können in microTOOL Shop Nutzungsrechte an Software erwerben oder mieten, sowie Dienstleistungen kaufen, indem Sie das entsprechende Produkt in der gewünschten Menge in Ihren Warenkorb legen und den weiteren Bestelldurchgang durchlaufen. Am Ende des Bestellvorgangs können Sie, bevor Sie eine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung abgeben, Ihre Bestellung noch einmal im Überblick durchsehen und eventuelle Eingabefehler korrigieren.

Über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein Angebot auf Abschluss des betreffenden Vertrags ab. Mit der Auslieferung der bestellten Produkte und der Lieferung der Rechnung nehmen wir Ihr Angebot an. Die bloße Bestätigung Ihrer Bestellung durch uns stellt noch keine verbindliche Auftragsbestätigung dar. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Produkte in unserem Eigentum.

7. Lieferung der Software und Widerrufsrecht

Wir liefern die gekaufte oder gemietete Software per E-Mail. In der Regel erhält diese Liefer-E-Mail Ihre Download-Links, die jeweiligen Lizenzschlüssel und gegebenenfalls Installationsanleitungen.

Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für den Kauf oder die Miete der Software, für die Miete als Software as a Service und für Dienstleistungen ergeben sich aus Angeboten, die wir Ihnen explizit zur Verfügung stellen, und Preisinformationen auf der Website. Die Preise für die Bereitstellung der Infrastruktur für die Nutzung der Software as a Service finden auf den Seiten von Amazon Web Services.

Die Preise für Dienstleistungen wird inklusive möglicher Reisekosten zwischen Ihnen und uns vereinbart.

Sofern nicht anders vereinbart, liefern wir sowohl die gekaufte oder gemietete Software, als auch die gemietete Software as a Service auf Rechnung. Auch die Abrechnung der Dienstleistung erfolgt auf Rechnung, gegebenenfalls auch in monatlichen Teilen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

9. Haftung – Keine Haftung für Folgeschäden

Mit Ausnahme von vorsätzlichen oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden haften wir nicht für irgendeinen Schaden, der durch vereinbarte und/oder nicht erbrachte Dienstleistungen, die Verwendung oder die Unmöglichkeit der Verwendung der gekauften oder gemieteten Software, die Verwendung oder die Unmöglichkeit der Verwendung von Personal Editions, Trial Editions und Tests für Software as a Service, die Verfügbarkeit der Infrastruktur und des Netzzugangs bei Software as a Service oder durch die Erbringung der nach Punkt 5 vereinbarten Wartungsleistungen verursacht worden ist. Dies gilt ohne Ausnahme auch für entgangenen Geschäftsgewinn, Betriebsunterbrechungen, entgangene Geschäftsinformation oder anderen wirtschaftlichen Verlust, auch wenn wir vorher auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird.

Die Haftung von uns ist auf das Dreifache des Betrages beschränkt, den Sie für die Dienstleistung oder die Nutzung der gekauften Software bezahlt haben. Bei gemieteter Software ist die Haftung auf zwölf Monatsmieten beschränkt. Bei der Miete von Software as a Service ist die Haftung auf zwölf Monatsmieten beschränkt.

Bei Wartungsleistungen für erworbene Software ist die Haftung auf das Dreifache des Betrages der jährlichen Wartungsgebühr und bei Wartungsleistungen für gemietete Software auf drei Monatsmieten beschränkt.

Die Beschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit beruhen.

10. Teilnichtigkeitsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder undurchführbar sein, so wird der Vertrag im Übrigen nicht dadurch berührt. Die nichtige oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in rechtsgültiger Form den angestrebten Zweck im Sinne des Vertrages erfüllt und dem angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt. Die Parteien sind verpflichtet, bei der Festlegung der wirksamen oder durchführbaren Bestimmung zusammenzuwirken.

11. Deutsches Recht

Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Der Vertragsort und der Gerichtsstand ist Berlin.

Ihre Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung.

 

Stand: 12.09.2016