Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der microTOOL GmbH, Berlin. Sie betreffen die zeitlich befristete Überlassung von Software gegen Zahlung von Mietgebühren, die zeitlich unbefristete Überlassung von Software gegen die Zahlung von Lizenzgebühren, die unentgeltliche Überlassung von Software zu Testzwecken sowie die Wartung von Software gegen die Zahlung von Wartungsgebühren. Darüber hinaus regeln diese Bedingungen die Erbringung von Dienstleistungen für die Beratung und die Schulung sowie die Entwicklung von kundenspezifischen Erweiterungen. Sie regeln grundsätzlich alle Rechtsverhältnisse zwischen microTOOL und Ihnen, soweit sich nicht aus besonderen, schriftlich zu treffenden Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.

1. Rechte an der Software

Die Überlassung einer Lizenz gewährt Ihnen nur das Recht zur Nutzung der Software in dem Umfang, der durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumt wird. Alle weiteren Rechte an der Software verbleiben bei microTOOL.

Sie dürfen die Software weder vermieten noch verleasen oder verleihen. Allerdings dürfen Sie die überlassenen Lizenzen vollständig und auf Dauer an einen Dritten übertragen, vorausgesetzt, dass Sie die Software und die Aktivierungsschlüssel übertragen und der Empfänger sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt.

Es ist Ihnen nicht gestattet, den Source Code oder die Datenstrukturen der Software manuell oder maschinell zurück zu entwickeln. Es ist Ihnen nicht gestattet, den Aktivierungsschlüssel zu ändern oder in der Software die Prüfungen für die Verfügbarkeit von Lizenzen zu verändern oder zu umgehen. Auch das Kopieren der beiliegenden Handbücher zur Software sowie der zur Nutzung der Software gehörenden Aktivierungsschlüssel ist nicht gestattet.

2. Umfang der Nutzungsrechte

Eine Lizenz für die Software gibt Ihnen die Berechtigung, die von einem Download-Server heruntergeladene, gekaufte oder gemietete Software gleichzeitig auf höchstens so vielen Computern zu nutzen, wie Sie Lizenzen für die Software besitzen.

Auf welche Weise und wie oft Sie die Software benutzen dürfen, richtet sich nach der Art und der Anzahl der Lizenzen, die Sie erworben oder gemietet haben. Die Dauer der Nutzung wird durch Ihren Kauf oder Ihre Miete bestimmt.

Sie dürfen Kopien der Software für Sicherungs- und Archivierungszwecke im branchenüblichen Umfang erstellen.

a) Umfang der Nutzungsrechte: Named-User-Lizenz

Haben Sie eine Named-User-Lizenz für die Software erworben oder gemietet, so arbeitet die Client-Software mit der Server-Software über ein Netzwerk zusammen. Für die Server-Software wird eine gesonderte Serverlizenz benötigt. Der Umfang der Nutzungsrechte der Serverlizenz ist unter 2c) festgelegt. Nachdem der Service mit der Server-Software gestartet ist, stellt die Server-Software der Client-Software beim Beginn einer Session des Nutzers für die Dauer dieser Session eine Named-User-Lizenz zur Verfügung. Nach Beendigung der Session des Nutzers erhält die Server-Software die Named-User-Lizenz zurück.

Es können höchstens so viele Nutzer die Client-Software gleichzeitig für Sessions mit der Server-Software nutzen, wie Sie Named-User-Lizenzen erworben oder gemietet und Nutzer in der Lizenzverwaltung der Software den verfügbaren Named-User-Lizenzen zugeordnet haben. Eine Session beginnt, wenn der Nutzer die Client-Software startet und sich bei der Server-Software anmeldet. Die Session endet, wenn der Nutzer sich bei der Server-Software abmeldet. Die Anmeldung bei der Server-Software ist für die Nutzer nur dann möglich, wenn für sie in der Lizenzverwaltung der Software Named-User-Lizenzen zugeordnet sind.

Zusätzlich enthält die Software eine Lizenzserver-Komponente. Sie dient der Verwaltung der zu einem Zeitpunkt gleichzeitig angemeldeten Nutzer und greift dabei auf einen Aktivierungsschlüssel zu, in dem die Anzahl der erworbenen Named-User-Lizenzen gespeichert ist. Die Lizenzserver-Komponente darf zu einem Zeitpunkt auf genau einem Computer oder einer virtuellen Maschine installiert sein.

Die Nutzung der Client-Software ist Ihnen beim Kauf einer Named-User-Lizenz für eine unbegrenzte Dauer und bei einer Miete für eine begrenzte Dauer gestattet. Die Nutzungsrechte im Rahmen der Named-User-Lizenz sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

b) Umfang der Nutzungsrechte: Concurrent-User-Lizenz

Haben Sie eine Concurrent-User-Lizenz für die Software erworben oder gemietet, so arbeitet die Client-Software mit der Server-Software über ein Netzwerk zusammen. Für die Server-Software wird eine gesonderte Serverlizenz benötigt. Der Umfang der Nutzungsrechte der Serverlizenz ist unter 2c) festgelegt. Nachdem der Service mit der Server-Software gestartet ist, stellt die Server-Software der Client-Software zu Beginn einer Session des Nutzers für die Dauer dieser Session eine Concurrent-User-Lizenz zur Verfügung. Nach Beendigung der Session des Nutzers erhält die Server-Software die Concurrent-User-Lizenz zurück, so dass sie erneut für andere Sessions vergeben werden kann.

Es können höchstens so viele Nutzer die Client-Software gleichzeitig für Sessions mit der Server-Software nutzen, wie Sie Concurrent-User-Lizenzen erworben oder gemietet haben. Eine namentliche Festlegung auf einzelne Nutzer erfolgt nicht. Sie können die Client-Software – unabhängig von der Anzahl der Concurrent-User-Lizenzen – auf einer beliebigen Anzahl von Arbeitsplätzen installieren, so dass jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat, die Software zu nutzen. Eine Session beginnt, wenn der Nutzer die Client-Software startet und sich bei der Server-Software anmeldet. Die Session endet, wenn der Nutzer sich bei der Server-Software abmeldet. Die Anmeldung bei der Server-Software ist nur dann möglich, wenn mindestens eine freie Concurrent-User-Lizenz zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Verfügung steht.

Zusätzlich enthält die Software eine Lizenzserver-Komponente. Sie dient der Verwaltung der zu einem Zeitpunkt gleichzeitig angemeldeten Nutzer und greift dabei auf einen Aktivierungsschlüssel zu, in dem die Anzahl der erworbenen Concurrent-User-Lizenzen gespeichert ist. Die Lizenzserver-Komponente darf zu einem Zeitpunkt auf genau einem Computer oder einer virtuellen Maschine installiert sein.

Die Nutzung der Client-Software ist Ihnen beim Kauf einer Concurrent-User-Lizenz für eine unbegrenzte Dauer und bei einer Miete für eine begrenzte Dauer gestattet. Die Nutzungsrechte im Rahmen der Concurrent-User-Lizenz sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

Für das Produkt in-STEP BLUE wird synonym zum Begriff Concurrent-User-Lizenz der Begriff Client-Access-Lizenz, für die Produkte objectiF RM und objectiF RPM der Begriff Floating-Lizenz verwandt.

c) Umfang der Nutzungsrechte: Serverlizenz

Für den Fall, dass die Software aus zwei Bestandteilen – einer Server-Software und einer Client-Software – besteht, so gelten folgende Nutzungsrechte für die Server-Software: Die Server-Software darf zu einem Zeitpunkt genau einmal auf einem Server-Computer installiert sein und zu einem Zeitpunkt genau einmal als Service auf dem Server-Computer benutzt werden. Die Nutzung der Server-Software beginnt, wenn der Service gestartet wird und endet, wenn der Service beendet wird. Der Service unterstützt so viele Nutzer gleichzeitig, wie Sie Concurrent-User-Lizenzen oder Named-User-Lizenzen besitzen.

Eine Server-Lizenz berechtigt auch zur Nutzung der Software auf einer virtuellen Maschine und wird nicht durch die Anzahl der Prozessoren beschränkt.

Die Nutzung der Server-Software ist Ihnen beim Kauf für eine unbegrenzte Dauer und bei einer Miete für eine begrenzte Dauer gestattet. Die Nutzungsrechte im Rahmen der Serverlizenz sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

d) Umfang der Nutzungsrechte: Softwaremiete

Für die Nutzung der Software im Mietmodell benötigen Sie mindestens eine Named-User-Lizenz oder Concurrent-User-Lizenz und eine Server-Lizenz. Der Umfang der Nutzungsrechte der Named-User-Lizenz ist unter 2a), der Umfang der Nutzungsrechte der Concurrent-User-Lizenz unter 2b) und der Umfang der Nutzungsrechte der Server-Lizenz unter 2c) festgelegt.

Die Nutzung der Software im Mietmodell erfolgt gegen eine monatliche Gebühr für die Named-User-Lizenz bzw. Concurrent-User-Lizenz. Die Server-Lizenz und die Wartung sind in der monatlichen Mietgebühr für die Named-User-Lizenz bzw. Concurrent-User-Lizenz enthalten.

Die Nutzung der gemieteten Software ist für den Zeitraum der Miete gestattet. Die Miete verlängert sich um jeweils sechs Monate, sofern Sie nicht spätestens 10 Tage vor Ablauf des aktuellen Mietzeitraums gekündigt wird. Die Gültigkeit der Lizenzschlüssel wird entsprechend automatisch verlängert. Zur Beendigung der Miete genügt eine Mitteilung an [email protected].

Mit der Lieferung der Lizenzschlüssel erfolgt die erste Rechnungsstellung. Weitere Rechnungen erfolgen jeweils zu Beginn einer Mietzeitraumverlängerung.

Die Nutzungsrechte sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

e) Umfang der Nutzungsrechte: Trial Editions

microTOOL bietet Ihnen Trial Editions zum unentgeltlichen Test an. Mit der Gewährung der unentgeltlichen Lizenzen erhalten Sie die Berechtigung, die Software auf einem oder mehreren Computern, die Sie privat oder beruflich in branchenüblicher Weise nutzen, zu installieren. Die Nutzung der Trial Editions ist zeitlich begrenzt und kann pro Produkt variieren. Die Nutzung der Trial Editions ist auf den Zweck des branchenüblichen Ausprobierens beschränkt. Die Nutzungsrechte sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

f) Umfang der Nutzungsrechte: Tests der Software as a Service

microTOOL bietet Ihnen verschiedene Tests der Software as a Service an. Die Nutzung dieser Tests ist kostenlos. Einen Anspruch auf die Gewährung eines Zugangs für einen Test besteht nicht. Mit der Gewährung des Zugangs zu einem Test erhalten Sie die Berechtigung, die Software as a Service privat oder beruflich in branchenüblicher Weise mit Ihren Testdaten zu nutzen und auszuprobieren. Die Nutzung der Tests ist zeitlich begrenzt und kann sich bei verschiedenen Produkten unterscheiden. Die Nutzungsrechte sind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

g) Umfang der Nutzungsrechte: Erweiterungen der Funktionalität

Entwickelt microTOOL für die Nutzung der Software in Ihrem Auftrag Erweiterungen, erhält microTOOL zeitlich unbegrenzte, weltweit gültige und nicht ausschließliche Rechte zur Nutzung und Verwertung an den erstellten Erweiterungen.

Sie erhalten an der im Rahmen Ihres Auftrages erstellten Erweiterungen für die Software das nicht ausschließliche, zeitlich unbegrenzte, weltweit gültige Nutzungsrecht, sofern Sie zeitlich unbegrenzte Lizenzen für die Software erworben haben. Sie erhalten an der im Rahmen Ihres Auftrages erstellten Erweiterungen für die Software das nicht ausschließliche, zeitlich begrenzte, weltweit gültige Nutzungsrecht, sofern Sie Lizenzen für die Software gemietet haben.

3. Gewährleistung

microTOOL gewährleistet bei einem Kauf von Lizenzen für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Beginn der gesetzlichen Gewährleistungspflicht und bei einer Miete für den Mietzeitraum, dass die Software frei von Fehlern ist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit durch den Benutzer aufheben oder wesentlich mindern. Die Tauglichkeit der Software, die hierfür zugrunde gelegt ist, wird durch die Handbücher bestimmt. microTOOL gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen gemäß den Handbüchern arbeitet.

a) Erfüllung der Gewährleistung

microTOOL erfüllt ihre übernommene Gewährleistung nach microTOOL‘s Wahl entweder (a) durch Rückerstattung des bezahlten Preises oder (b) durch Reparatur oder den Ersatz fehlerhafter Software.

Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn die Fehlerhaftigkeit der Software durch einen Unfall, durch Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung verursacht wird bzw. auf die Fehlerhaftigkeit integrierter Drittsoftware oder Services anderer Hersteller zurückzuführen ist. Für eine Ersatz-Software übernimmt microTOOL eine Gewährleistung für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungszeit, mindestens jedoch für weitere 30 Tage, gerechnet vom Datum der Entgegennahme der Ersatzsoftware an.

b) Keine Gewährleistung für bestimmte Verwendungszwecke

microTOOL übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software für die von Ihnen bestimmten Zwecke, für die Sie die Software einsetzen wollen, tauglich oder mit anderer, von Ihnen gewählter Software kompatibel ist. Sie tragen die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung der Software sowie für die beabsichtigten Ergebnisse.

4. Umfang der Wartungsleistungen

Zusätzlich zum Kauf oder bei der Miete von Lizenzen bietet microTOOL Ihnen die Wartung der lizensierten Software an. Im Zuge der Wartung verpflichtet sich microTOOL, folgende Wartungsleistungen zu erbringen:

  • Support für Ihre Mitarbeiter bei der Installation und beim Einsatz der Software
    Der Support wird durch das Supportcenter von microTOOL in Berlin telefonisch unter +49 (0)30 467086-20 oder per E-Mail an [email protected] in deutscher oder englischer Sprache erbracht. Das microTOOL Supportcenter steht Ihnen werktags von Montag bis Freitag zu den microTOOL Geschäftszeiten zur Verfügung.
  • Behebung von reproduzierbaren Programmfehlern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
    Unter reproduzierbaren Programmfehlern werden Fehler verstanden, die in dem aktuellen und unveränderten Release der Software auf der in den Systemvoraussetzungen und Online-Hilfen zur Software beschriebenen Hardware- und Systemsoftwareumgebung festgestellt werden können und die nicht auf Bedienungs- bzw. Installationsfehler des Auftraggebers/Anwenders sowie auf die Fehlerhaftigkeit integrierter Drittsoftware oder Services anderer Hersteller zurückzuführen sind. Erscheint während der Vertragsdauer ein neues Release der Software, so endet die Behebung von reproduzierbaren Programmfehlern für das vorhergehende Release ein Jahr nach der Verfügbarkeit des neuen Releases. Zu diesem Zweck verpflichten Sie sich, microTOOL unverzüglich nach Auftreten eines Programmfehlers zu benachrichtigen, den Programmfehler ausreichend zu dokumentieren und microTOOL bis zur Fehlerbeseitigung angemessen zu unterstützen.
  • Sicherung der Kompatibilität der Software mit neuen Versionen des Betriebssystems und den benutzten Softwarekomponenten
    Die Software unterstützt die in den Systemvoraussetzungen und Online-Hilfen zur Softwareversion beschriebenen Hardware- und Systemsoftwareumgebungen. Neue Releases der Software werden nachfolgende Versionen des Betriebssystems Windows sowie benutzter Softwarekomponenten unterstützen. Die Unterstützung älterer Versionen des Betriebssystems und der benutzten Softwarekomponenten kann microTOOL zu dem Zeitpunkt beenden, ab dem der Hersteller diese Software am Markt nicht mehr anbietet oder seinen Support einstellt.
  • Überlassung von Nutzungsrechten an neuen Releases der Software, die während der Vertragsdauer erscheinen
    Der Umfang der Nutzungsrechte an einem neuen Release der Software bleibt unverändert gegenüber dem Umfang der Nutzungsrechte an dem vorhergehenden Release. Mit der Nutzung eines neuen Releases der Software enden die Nutzungsrechte für das vorhergehende Release.

5. Wartungskonditionen

Für die Wartung der gekauften Lizenzen berechnet microTOOL eine jährliche Wartungsgebühr. Die Wartungsgebühr für gemietete Lizenzen ist in der Mietgebühr enthalten.

Die Wartungsgebühr für erworbene Lizenzen ist zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer jährlich im Voraus fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Für die nachfolgenden Wartungsjahre errechnet sich die Wartungsgebühr auf Basis der Listenpreise, die zu Beginn des Geschäftsjahres gültig sind. Die Wartungsvereinbarung verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von Ihnen mit einer Frist von 3 Monaten zum vereinbarten Ende oder zum Ende der jeweiligen Verlängerung schriftlich gekündigt wird.

Die Wartung für gemietete Lizenzen endet mit der Kündigung der Miete.

Bei Nichterfüllung der Wartungsleistungen unter Berücksichtigung einer einmaligen Nachbesserungsfrist von 6 Wochen kann die Wartung von Ihnen fristlos gekündigt werden. In einem solchen Fall erfolgt eine zeitabhängige Rückerstattung der im Voraus gezahlten Wartungsgebühr.

microTOOL behält sich das Recht vor, die Wartung zu kündigen, wenn Sie länger als 8 Wochen in Zahlungsverzug sind und trotz zweimaliger Mahnung keine vollständige Zahlung der Wartungsgebühr erfolgt ist.

Stellt microTOOL die Lizenzierung von Software ein, kann microTOOL die Wartung frühestens 5 Jahre nach dem Abkündigungstermin beenden.

6. Lieferung der Software und Widerrufsrecht

microTOOL liefert die gekaufte oder gemietete Software per E-Mail. In der Regel enthält diese Liefer-E-Mail die Download-Links, die jeweiligen Lizenzschlüssel und gegebenenfalls Installationsanleitungen.

Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für den Kauf oder die Miete der Software und für Dienstleistungen ergeben sich aus Angeboten, die microTOOL Ihnen explizit zur Verfügung stellt.

Die Preise für Dienstleistungen werden zuzüglich möglicher Reisekosten zwischen Ihnen und microTOOL vereinbart.

Sofern nicht anders vereinbart, liefert microTOOL die gekaufte oder gemietete Software auf Rechnung. Auch die Abrechnung der Dienstleistung erfolgt auf Rechnung, gegebenenfalls in monatlichen Teilen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

8. Haftung – Keine Haftung für Folgeschäden

Mit Ausnahme von vorsätzlichen oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden haftet microTOOL nicht für irgendeinen Schaden, der durch vereinbarte und/oder nicht erbrachte Dienstleistungen, die Verwendung oder die Unmöglichkeit der Verwendung der gekauften oder gemieteten Software, die Verwendung oder die Unmöglichkeit der Verwendung von Trial Editions und Softwaretests oder durch die Erbringung der nach Punkt 4 vereinbarten Wartungsleistungen verursacht worden ist. Dies gilt ohne Ausnahme auch für entgangenen Geschäftsgewinn, Betriebsunterbrechungen, entgangene Geschäftsinformation oder anderen wirtschaftlichen Verlust, auch wenn microTOOL vorher auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet microTOOL nur, sofern eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird.

Die Haftung von microTOOL ist auf das Dreifache des Betrages beschränkt, den Sie für die Dienstleistung oder die Nutzung der gekauften Software bezahlt haben. Bei gemieteter Software ist die Haftung auf zwölf Monatsmieten beschränkt.

Bei Wartungsleistungen für erworbene Software ist die Haftung auf das Dreifache des Betrages der jährlichen Wartungsgebühr und bei Wartungsleistungen für gemietete Software auf drei Monatsmieten beschränkt.

Die Beschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit beruhen.

9. Teilnichtigkeitsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder undurchführbar sein, so wird der Vertrag im Übrigen nicht dadurch berührt. Die nichtige oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in rechtsgültiger Form den angestrebten Zweck im Sinne des Vertrages erfüllt und dem angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt. Die Parteien sind verpflichtet, bei der Festlegung der wirksamen oder durchführbaren Bestimmung zusammenzuwirken.

10. Deutsches Recht

Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Der Vertragsort und der Gerichtsstand ist Berlin.

Ihre Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung.

 

Stand: 31.10.2024